Allgemeine Geschäftsbedingungen
Helfenstein Immobiliengesellschaft · helfenstein-immobiliengesellschaft.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermittlungs- und Verwaltungsleistungen der Helfenstein Immobiliengesellschaft (Inhaber Sven Jaeger, Bahnhofstraße 2, 73329 Kuchen) gegenüber Verkäufern, Käufern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümern und sonstigen Auftraggebern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
2. Leistungen
Gegenstand der Tätigkeit sind zum einen die Vermittlung von Immobilien (Verkauf, Vermietung) und die Immobilienbewertung, zum anderen die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohnimmobilien — insbesondere WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Makler- bzw. Verwaltervertrag.
3. Vertragsschluss & Laufzeit
Der Verwaltervertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung bzw. — bei WEG — durch Bestellung in der Eigentümerversammlung und Abschluss des Verwaltervertrags zustande. Laufzeit, Vergütung und Kündigungsfristen werden individuell im Verwaltervertrag geregelt.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der im Verwaltervertrag getroffenen Vereinbarung. Zusätzliche, nicht von der Grundvergütung umfasste Sonderleistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
5. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehaftet. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026 — Dies ist ein vorläufiges Grundgerüst. Vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs ist eine rechtliche Prüfung der AGB und des Verwaltervertrags erforderlich.